Glückstour der Schornsteinfeger


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Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten?

Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen

In letzter Zeit wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet.
Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.

Was ist dran an diesen Meldungen?

Um die Feinstaubemissionen zu reduzieren, wird derzeit die Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) novelliert. Die geplanten Regelungen für Feuerstätten müssen jedoch erst noch Bundesrat und Bundestag passieren.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.

Was sind wesentliche Inhalte der Novelle?

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden – also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.

Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.

(Quelle: „Gebäudeenergieberater“ 11/12 2007)

Tipp: Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollten darauf achten, dass sie vom Verkäufer eine Typenbescheinigung erhalten, die dokumentiert, dass die Feuerstätte die Grenzwerte einhält.

Erfasst die Novelle auch bestehende Kaminöfen?

Auch für bestehende Kaminöfen sind, natürlich erst nach Inkrafttreten der Verordnung, Regelungen vorgesehen. Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen können dann zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte einhalten. Um dies nachzuweisen, haben die Eigentümer drei Möglichkeiten:

  • die Typenbescheinigung des Herstellers vorlegen,
  • der Nachweis über eine Vor-Ort-Messung, dass die Grenzwerte, die für den Prüfstand gelten, eingehalten werden,
  • der nachträgliche Einbau eines bauartzugelassenen Filters.
Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm zwischen dem Ende des Jahres 2014 und dem Ende des Jahres 2024.

Tipp: Entsprechende Rußfilter befinden sich teilweise noch in der Entwicklungsphase. Deshalb sollten die zurzeit in der Presse veröffentlichten Preise mit Vorsicht betrachtet werden.

Fazit

Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.

Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch.
Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.

Richtiges Heizen reduziert den Feinstaub

Die Debatte um den Feinstaubausstoß bei Feuerstätten, die mit Holz beheizt werden, hat im wahrsten Sinne des Wortes schon viel Staub aufgewirbelt. Dabei gibt es bereits gute Ansätze, dem Problem zu Leibe zu rücken. Neben der Anlage und der Brennstoffqualität kann auch der Nutzer durch die Art der Befeuerung zur Emissionsminderung beitragen.

Was ist Feinstaub?

Feinstaub besteht aus winzigen Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als einem hundertstel Millimeter, was etwa einem Zehntel des Durchmessers eines menschlichen Haares entspricht. Im Gegensatz zum Grobstaub hält sich Feinstaub auch über längere Zeit in der Luft auf und kann über größere Strecken transportiert werden.
Aufgrund seiner geringen Größe bleibt Feinstaub nicht in der Nase oder im Rachen hängen, sondern gelangt zusammen mit den anhaftenden Luftschadstoffen ungehindert in die Lunge und kann somit zu Erkrankungen führen.

Wie kann man aktiv zur Emissionsminderung beitragen?

Auch Holzfeuer setzen Feinstaubpartikel frei. Zwar stellen sie in der Gesamtbilanzierung nicht die wichtigste Ursache für unsere Feinstaubprobleme dar, jedoch kann in Gegenden mit großen Altanlagebeständen und mangelhaftem Betreiberverhalten der Partikelausstoß aus solchen Anlagen die örtliche PM10-Belastung während der kalten Jahreszeit mitbeeinflussen.
Wie viel Feinstaub tatsächlich beim Heizen mit Holz ausgestoßen wird, hängt nicht nur von Art, Alter und Eigenschaft der Feuerstätte ab. Es spielen u.a. auch die Befeuerung, der Wartungszustand des Wärmeerzeugers sowie die Auswahl und Qualität des Brennstoffs eine große Rolle.

Grundsätzlich darf nur naturbelassenes, ausreichend getrocknetes Heizmaterial eingesetzt werden. Mehr als 20 % Restfeuchte sollte generell nicht im Brennholz vorhanden sein.

Für Scheitholz werden einfache Feuchtemessgeräte angeboten, mit denen jedermann die Restfeuchte seines Brennholzes selbst prüfen kann. Bei Bedarf kann das auch Ihr Schornsteinfeger für Sie feststellen.

Eine Lagerung von ein bis zwei Jahren an einem regengeschützten, belüfteten Platz ist erforderlich. Feuchtes Holz hat einen geringeren Heizwert. Durch die niedrigere Verbrennungstemperatur wird mehr Ruß und Teer gebildet.

Beim Anheizen treten vermehrt Zersetzungsprodukte auf. Deshalb muss dieser Vorgang durch Verwendung kleiner Holzstücke schnell durchlaufen werden.

Wichtig ist die richtige Luftzufuhr, um die Verbrennung kontinuierlich zu fördern. Wird die Luftzufuhr sehr gedrosselt, entsteht Schwelbrand. Dann werden große Teile der Holzsubstanz ohne Wärmegewinn ausgetrieben und gelangen unverbrannt in die Umwelt. Zu erkennen ist dies an unverhältnismäßig großen Teer- und Rußablagerungen in den Rauchgaswegen.

Fazit

Anders als bei automatisch beschickten Pellet-Heizkesseln hat der Verbraucher einen großen Einfluss auf die Emissionsentwicklung und damit auf die Feinstaubentwicklung bei Kaminen und Kaminöfen. Die Verwendung von trockenem Holz und das richtige Heizen spielen dabei eine wesentliche Rolle.