



Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen und welche Schadstoff-Grenzwerte dabei einzuhalten sind. In der neuen Verordnung stehen vor allem neue sowie bereits vorhandene Feuerungsanlagen und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe im Mittelpunkt.
Das Ziel ist, einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu erreichen.
Seit dem 1. Januar 2010 arbeiten alle Schornsteinfeger in Deutschland nach der gleichen Verordnung (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO).
Bisher wurden alle für die Sicherheit, Brand- und Klimaschutz erforderlichen Tätigkeiten und auch die Häufigkeit von Kehrarbeiten und Überprüfungen an Feuerungs- und Lüftungsanlagen länderspezifisch in 16 verschiedenen Kehr- und Überprüfungsordnungen geregelt.
Das neue "Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)"-SchfHwG ist im Dezember 2008 in Kraft getreten.