Glückstour der Schornsteinfeger


Mitglied der Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern


Qualitäts- und Umweltmanagement


LGA geprüfte Qualifikation als Gebäudeenergieberater


Mitglied im Verband Norddeutscher Gebäudeenergieberater

ModernuS – Energieberater – Energieausweis – Energieberatung
ModernuS - Modernisieren und Sparen


registrierter dena-Energieberater


Mitglied des Fachverbandes Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

Gesetze und Verordnungen

Die novellierte Bundesimmissionsschuzverordnung (1. BImSchV)

Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen und welche Schadstoff-Grenzwerte dabei einzuhalten sind. In der neuen Verordnung stehen vor allem neue sowie bereits vorhandene Feuerungsanlagen und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe im Mittelpunkt.
Das Ziel ist, einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu erreichen.

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Kehr-und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) gilt seit 01.01.2010

Seit dem 1. Januar 2010 arbeiten alle Schornsteinfeger in Deutschland nach der gleichen Verordnung (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO).
Bisher wurden alle für die Sicherheit, Brand- und Klimaschutz erforderlichen Tätigkeiten und auch die Häufigkeit von Kehrarbeiten und Überprüfungen an Feuerungs- und Lüftungsanlagen länderspezifisch in 16 verschiedenen Kehr- und Überprüfungsordnungen geregelt.

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Rechnung

Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Das neue "Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)"-SchfHwG ist im Dezember 2008 in Kraft getreten.

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